FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sie erreichen unseren Empfang unter der Telefonnummer 06131 674460 und können so direkt einen Termin vereinbaren.

Unsere telefonischen Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.30 – 12 Uhr, sowie Montag,
Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14.30 – 17 Uhr, freitags von 14.30 – 16 Uhr.

Wir sind eine „Bestellpraxis“ und bemühen uns bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung um eine gute Terminplanung zur Reduzierung von Wartezeiten am Untersuchungstag. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass, obwohl der Patient sich z.B. nur zu einer Brillenkontrolle angemeldet hat, während der Untersuchung Befunde erhoben werden, die einen deutlich zeitaufwändigeren Untersuchungs- und Beratungsbedarf notwendig machen als ursprünglich bei der Terminvereinbarung eingeplant wurde. Als Arzt sehe ich mich verpflichtet, auch diesem unvorhersehbaren Beratungsbedarf im Einzelfall gerecht zu werden. Augenärztliche Notfälle sind natürlich zusätzlich jederzeit möglich, so dass es hierdurch ebenfalls zu Verzögerungen kommen kann.

Planen Sie daher bitte für Ihren Besuch bei uns 60-90 Minuten Zeit ein, da der Zeitbedarf zur Abklärung Ihrer Beschwerden sehr stark vom Umfang der notwendigen Voruntersuchungen abhängt und deshalb schwanken kann. Legen Sie Wert auf minimale Wartezeiten empfehlen wir Ihnen einen Termin zu Beginn der Sprechstunde. Gerne können Sie auch während unserer Telefonsprechzeiten vor Ihren Termin sich über die aktuelle Wartezeit am Untersuchungstag informieren um dann ggf. etwas später zu kommen.

Ja, auch mit einem Rollstuhl oder mit starker Einschränkung des Gehens können Sie unsere Praxis erreichen. Als gehbehinderte Person können Sie sich mit dem Taxi direkt vor unserer Praxis absetzen lassen. Unsere Praxisräume befinden sich in der 4. Etage. Am Ende des Flures im Erdgeschoß befindet sich links ein rollstuhlgerechter Fahrstuhl. Vom Bürgersteig bis zum Praxiseingang sind keine Stufen zu überwinden.

Wir führen auch spezielle Untersuchungen und Begutachtungen durch: Diese sind z.B. der Sehtest für den KFZ- und Sportboot-Führerscheine, Gutachten zur Beurteilung der Tauglichkeit für Personenbeförderung (Taxi, Bus, Straßenbahn), LKW-Führerschein, Pilotenschein, Gutachten für die Einstellung im Polizeidienst oder bei der Feuerwehr, Gutachten für Fahr- und Steuertätigkeiten (G25, „Gabelstaplerschein“), Blindengeldgutachten, Anfragen vom Versorgungsamt zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), Untersuchung der Bildschirmtauglichkeit nach den Anforderungen der Berufsgenossenschaften („G 37“), Autofahrer-Checkup zu Ihrer Sicherheit ab dem 65. Lebensjahr.

Bei einer akuten Verletzung am Auge oder bei einer plötzlichen und außergewöhnlich starken Beeinträchtigungen des Sehens oder akuten Beschwerden an den Augen sollten Sie sich sofort in augenärztliche Behandlung begeben. Notfälle und akute Erkrankungen können weder wir noch Sie planen. Wir werden Sie im Falle eines Notfalls ohne Termin schnellstmöglich symptombezogen behandeln. Bitte melden Sie sich trotzdem telefonisch an, damit wir auch Ihren unvorhergesehenen Besuch so terminieren können, dass Ihre Wartezeit möglichst gering sein wird.

Rezepte erhalten Sie nach einem Untersuchungstermin bei entsprechender Notwendigkeit. Folgerezepte bei chronischen Erkrankungen können Sie in unserer Praxis praktisch ohne Wartezeit abholen (lassen) nach telefonischer Vorbestellung. Auf jeden Fall ist bei der Abholung die Vorlage des Versicherungsnachweises erforderlich. Vor der Rezeptabgabe prüft Dr. Benning, ob die weitere Anwendung des gewünschten Medikamentes noch erforderlich ist.

Nein! Wir räumen Ihnen aber ein Zahlungsziel von 30 Tagen für Ihre Rechnung ein.

Sie erhalten bei uns nahezu das gesamte konservative Spektrum der Augenheilkunde. Um die vielfältigen Erkrankungen des Auges diagnostizieren zu können, nutzen wir in unserer Praxis einen großen Gerätepark, der auf dem neuesten Stand der Technik ist und mit dessen Hilfe wir in der Regel schon beim Erstkontakt die richtige Diagnose stellen können.

Dr. Benning hat über 30 Jahre Berufserfahrung, und bildet sich kontinuierlich auf seinen Schwerpunktgebieten weiter. Hieraus ergibt sich eine außergewöhnliche Kompetenz bei allen Fragen zur Diagnostik und Behandlung von Augenerkrankungen.